Die Bedeutung der elektronische Patientenakte und wie funktioniert sie

Alles wird immer digitaler. Im Alltag wird genau dies immer stĂ€rker spĂŒrbar. Mittels App können eigene Gesundheitsdaten sinnvoll und ĂŒbersichtlich verwaltet werden.

Krankenkassen, wie unter anderem die Barmer und die AOK sind bei dieser Entwicklung vorbildlich und versuchen schon seit langer Zeit, mit den Patienten digital zu kommunizieren. Doch nicht nur die Barmer und die AOK sind hier Vorreiter. Immer mehr Krankenkassen versuchen, wichtige Arbeitsschritte zu digitalisieren. Auch die TK ist fĂŒr den digitalen Kommunikationsweg bekannt, was im besonderen Maße die Patienten erfreut. So wirbt die TK damit, durch die elektronische Patientenakte alle relevanten und sensiblen Daten an Ort und Stelle zu haben.

Genau dies ist auch der Punkt, warum sich das Gesundheitswesen insgesamt immer stÀrker auf die digitale Patientenakte einstellen sollte. Hier können alle nur profitieren. Dies betrifft das Pflegepersonal in der Klinik und auch den Arzt. So kann man als Arzt in der jeweiligen Klinik wesentlich leichter mit der zustÀndigen Krankenkasse in Verbindung treten.

Was genau ist die elektronische Patientenakte?

ZunĂ€chst solltest du noch einige wichtige Dinge verinnerlichen, bevor du dich mit diesem Thema noch tiefgrĂŒndiger beschĂ€ftigst. Patientenakten, die elektronisch gefĂŒhrt werden, können durchaus ganz unterschiedlich benannt werden. Dennoch ist eigentlich immer das Gleiche gemeint. HĂ€ufig wird hier auch von EPA, E Patientenakte oder Gesundheitsakte digital gesprochen.

Was hier enthalten ist, lĂ€sst sich eigentlich recht leicht definieren. ZunĂ€chst geht es darum, die wesentlichen Stammdaten zu speichern. Dies kennt man ebenso von der Gesundheitskarte des Patienten. Dabei geht es natĂŒrlich um den Namen, das Alter und die Anschrift des Versicherten. Ebenso lassen sich der behandelnde Arzt und die zustĂ€ndige Krankenkasse inklusive der Nummer des Patienten in solchen elektronisch gefĂŒhrten Patientenakten speichern. Auch Laborwerte oder Vorerkrankungen lassen sich mittels E Patientenakte sicher speichern. Streng genommen lassen sich in einer solchen Krankenakte alle Daten einsehen, die auch in der analogen Krankenakte gespeichert werden können. Doch wo frĂŒher die typischen Kladden auf den Stationen der Kliniken dominierten, sind es heute die E Patientenakten, die vor allem dafĂŒr verantwortlich sind, dass der allgemeine Arbeitsalltag um ein Vielfaches erleichtert wird. Die digitale Patientenakte ist daher der neue Standard im Gesundheitswesen. Gerade in Zeiten von Personalmangel war es wichtig geworden auch im Gesundheitswesen endlich digital zu werden und somit die Arbeit wo es nur geht zu erleichtern.

Du hast noch offene Fragen, die dir aktuell unter den NĂ€geln brennen? Wir bieten dir diesbezĂŒglich eine kostenlose Beratung zum Thema digitale Patientenakte an!

Warum werden Patientenakten ĂŒberhaupt elektronisch gefĂŒhrt? Welche Vorteile bringt die EPA?

Hier kommen eine ganze Vielzahl von GrĂŒnden infrage, die ohne jeden Zweifel fĂŒr die E Patientenakte sprechen. Sicherheit ist hier ein wohl auch ein ganz wesentlicher Punkt. Schwer lesbare Schriften, die bisher in vielen Patientenakten zu finden waren, gehören nun der Vergangenheit an. Auch lose BlĂ€tter, die unter UmstĂ€nden einfach verschwinden, sind durch die EPA ausgeschlossen. Bedenke diesbezĂŒglich auch die einfache Weitergabe von Patientenunterlagen. So können die Patientenunterlagen auf Wunsch auch per PDF gespeichert und ausgedruckt werden. Zudem lassen sich die Patientenunterlagen auch im Format PDF sehr leicht als Mail versenden.

Doch welche Vorteile kommen noch auf, wenn man die Patientenakten elektronisch fĂŒhrt? Je besser Ärzte und andere Leistungserbringer ĂŒber die Krankengeschichte eines Patienten Bescheid wissen, desto effizienter und zielgerichteter können sie die geeignete Behandlung auswĂ€hlen. Eine solche EPA ist diesbezĂŒglich eine wichtige und aufschlussreiche Informationsquelle. Die elektronisch gefĂŒhrte Krankenakte verbindet die Versicherten mit Ärzten, Apotheken und die in den Prozess involvierten Kliniken. Auch die digitale Patientenakte App kann hier eine wichtige Hilfe sein. Wie bereits erlĂ€utert, lassen sich die Daten elektronisch sicher speichern und auch ebenso nach einem festgelegten Muster ĂŒbermitteln. Auch die digitale Patientenakte App lĂ€sst sich mit einem solchen Muster recht einfach fĂŒhren. Warum die digitale Patientenakte App ein zusĂ€tzlicher Gewinn ist, lĂ€sst sich ebenfalls leicht erkennen. Hier kann man die Daten auch ganz leicht auf dem Smartphone und dem Tablet anfordern und einsehen.

Viele Arbeitsschritte, die bisher in rein analoger bzw. Papierform ganz besonders mĂŒhselig durchgefĂŒhrt werden mussten, können mit der modernen und gut strukturierten EPA digitalisiert und vereinfacht werden.

Wie kann die Digitalisierung der Krankenakte geschehen? Welche Fragen treten im Rahmen der Nutzung auf?

Die EPA oder auch Gesundheitsakte wirft durchaus auch einige Fragen auf:

– Elektronische Patientenakte ab wann Pflicht?

– Wem gehört die Patientenakte?

– Wie Patientenakte anfordern?

– Wann werden Patientenakten vernichtet?

– Wer darf Patientenakte einsehen?

Zur Sicherheit kann man die EPA bzw. Gesundheitsakte nur mittels PIN einsehen, anfordern oder Änderungen vornehmen. Auch ein Vernichten der Gesundheitsakte ist nicht einfach möglich. Der Personenkreis, der mit Zustimmung und Zugangsberechtigung (also mittels PIN) des Versicherten die EPA einsehen, anfordern und Ă€ndern kann, ist gesetzlich streng geregelt. Die jeweils betreffenden Patienten können die digital gefĂŒhrten Akten fĂŒr Ärzte, Therapeuten, sowie zustĂ€ndige Apotheken und andere an der Behandlung beteiligte Personen ausstellen. Die Sicherheit ist also auch auf digitalem Wege gegeben. Skeptiker der EPA haben bisher versucht das Thema Sicherheit in den Fokus zu stellen und behauptet, dass hier ein Mangel vorliegen wĂŒrde. Durch die Nutzung der PIN ist dies jedoch ausgeschlossen.

Doch wem gehört nun eigentlich die EPA und wer darf diese einsehen und anfordern? Die digitale Patientenakte gehört in erster Linie dem Patienten selbst. Mit der Zustimmung des Patienten kann das Krankenhaus nicht nur Daten einsehen und weiterleiten, sondern zum Beispiel auch Informationen vernichten. Ein besonders berĂŒhmtes Beispiel ist hier die Änderung von Stammdaten. So kann sich die zustĂ€ndige Krankenkasse oder auch die Anschrift des Patienten Ă€ndern. Der Patient kann die Daten dann wiederum entsprechend fĂŒr das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt freigeben. Seit dem 1. Juli 2021 mussten sich alle zustĂ€ndigen Leistungserbringer mit allen fĂŒr die elektronische Patientenakte nötigen Komponenten ausstatten, damit die Weitergabe aller Informationen reibungslos ĂŒber die BĂŒhne gehen kann und insbesondere dem Patienten keine Nachteile entstehen.

In Bezug auf die EPA sollte auch die jeweilige Aufbewahrungsfrist nicht aus den Augen verloren werden. Dies ist jedoch ein wenig kniffliger. Zu bedenken ist hier auch, dass es nicht eine feste Aufbewahrungsfrist fĂŒr alle Dokumente gibt, die gleichermaßen gilt. Es kommt stets auf die Art der Dokumente an. Ärztliche Dokumente und Aufzeichnungen sind generell fĂŒr eine Dauer von 10 Jahren aufzubewahren. Bei Röntgenuntersuchungen und Behandlungen im Rahmen der Strahlentherapie können sich allerdings noch weitaus lĂ€ngere Fristen ergeben. Hier ist von 30 Jahren auszugehen. Ist man sich unsicher, kann auch ein Anwalt fĂŒr Medizinrecht ein kompetenter und zuverlĂ€ssiger Ansprechpartner sein.

Elektronische Patientenakte widersprechen? Ist das möglich?

Prinzipiell kann man der elektronisch gefĂŒhrten Patientenakte auch im Nachhinein widersprechen. Dies soll heißen, dass diese zunĂ€chst erst einmal angelegt wird und in diesem Moment nicht nach der Einwilligung des Patienten gefragt wird. Da die EPA jedoch noch recht neu ist und der ein oder andere Patient bisher noch nicht davon bemerkt hat, sind die Erfahrungen in diesem Bereich noch nicht besonders ausgeprĂ€gt. In jedem Fall lĂ€sst sich der Zugriff auf die Akte auf Wunsch des Patienten begrenzen. Bei Fragen zum Thema Widerspruch kann man sich zudem auch an die zustĂ€ndige Krankenkasse wenden.

Du hast weiterhin Fragen zum Thema digitale Patientenakte? Gern kannst du uns diesbezĂŒglich fĂŒr eine kostenlose Beratung beanspruchen!

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