Digitale Angebote können eine medizinische Behandlung ergänzen, Beschwerden dokumentieren oder Menschen beim Umgang mit einer Erkrankung unterstützen. Digitale Gesundheitsanwendungen reichen dabei von frei verfügbaren Gesundheitsapps bis zu geprüften DiGA, für die klare gesetzliche Anforderungen gelten. Entscheidend ist deshalb, welche Funktion eine Anwendung erfüllt und unter welchen Voraussetzungen sie eingesetzt wird.
Für dich lohnt es sich, vor der Nutzung genauer auf medizinischen Zweck, Sicherheit, Datenschutz und Kostenübernahme zu schauen. So kannst du besser einschätzen, welche Angebote zu deiner Situation passen und wann Arzt, Ärztin oder Krankenkasse einbezogen werden sollten. Am Ende findest du außerdem FAQs zu den wichtigsten Fragen rund um DiGA, Verordnung und DiGA-Verzeichnis.
Digitale Gesundheitsanwendungen und DiGA sind nicht dasselbe
Eine digitale Gesundheitsanwendung kann zunächst jede digitale Lösung sein, die einen gesundheitlichen Zweck verfolgt. Medizinische Apps können etwa Symptome erfassen, Übungen anleiten oder eine Behandlung begleiten. Der Begriff DiGA ist enger gefasst. Er bezeichnet Anwendungen, die festgelegte Anforderungen erfüllen und für eine entsprechende medizinische Nutzung vorgesehen sind.
| Angebot | Typischer Einsatz | Wichtiger Unterschied |
|---|---|---|
| Gesundheitsapps | Bewegung, Ernährung oder allgemeine Gesundheitsförderung | Nicht automatisch für einen medizinischen Zweck geprüft |
| Medizinische Apps | Unterstützung bei Erkrankungen oder Behandlungen | Je nach Produkt gelten unterschiedliche regulatorische Anforderungen |
| DiGA | Digitale Unterstützung bei bestimmten medizinischen Indikationen | Prüfung und Aufnahme in das offizielle DiGA-Verzeichnis erforderlich |
Digitale Medizin reicht zugleich über DiGA hinaus. Auch Telemedizin, digitale Dokumentation oder vernetzte Versorgung gehören dazu. Im Englischen wird häufig der breitere Begriff Digital Health verwendet. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen umfasst deshalb weit mehr als einzelne Apps.
Apps und Verzeichnis erleichtern die Suche nach passenden Angeboten
Ein Verzeichnis schafft Orientierung, wenn viele Angebote ähnlich wirken. Eine bloße Liste von Apps reicht dafür jedoch nicht aus. Wichtig ist, dass du erkennen kannst, für wen eine Anwendung gedacht ist, welches Ziel sie verfolgt und ob sie medizinisch geprüft wurde.
Diese Punkte helfen dir bei der Auswahl
- Prüfe zuerst, ob die Anwendung zu deiner Erkrankung oder deinem konkreten Gesundheitsziel passt.
- Achte darauf, ob Informationen zu Anbieter, medizinischem Zweck und Funktionsumfang klar zugänglich sind.
- Kontrolliere, wie mit Gesundheitsdaten umgegangen wird und welche Angaben zur Datensicherheit vorliegen.
- Berücksichtige deine eigenen technischen Möglichkeiten, damit die Nutzung nicht unnötig kompliziert wird.
- Kläre bei einer DiGA, ob sie für deine Indikation zugelassen und im entsprechenden Verzeichnis aufgeführt ist.
Auch Krankenkassen wie AOK oder TK stellen Informationen zu digitalen Angeboten bereit. Welche Leistung übernommen wird, hängt jedoch vom jeweiligen Produkt und den rechtlichen Voraussetzungen ab. Frei verfügbare Gesundheitsapps sind deshalb nicht automatisch mit einer erstattungsfähigen DiGA gleichzusetzen.

Rezept, Verordnung und Verschreibung auf dem Weg zur DiGA
Eine DiGA kann dir ein Arzt oder eine Ärztin verordnen, wenn sie zu deiner medizinischen Situation passt. In bestimmten Fällen ist auch ein Antrag direkt bei der Krankenkasse möglich, sofern du die entsprechende Indikation nachweisen kannst. Die Voraussetzung dafür ist immer, dass die Anwendung für diesen Einsatz vorgesehen ist.
Bei einer ärztlichen Verordnung können Rezept, elektronische Verordnung oder Rezeptcode Teil des Ablaufs sein. Nach der Genehmigung erhältst du die notwendigen Angaben, um die DiGA freizuschalten und den Code einzulösen. Die genaue technische Umsetzung kann sich je nach Verfahren unterscheiden.
Die gesetzliche Grundlage findet sich im SGB V. Für die ärztliche Praxis sind außerdem Vergütung und Abrechnung relevant. Bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen können über den EBM geregelt sein. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung befasst sich mit der Einführung solcher Angebote in die vertragsärztliche Versorgung.
Eine DiGA ist dabei kein Arzneimittel. Ihre Funktion besteht beispielsweise darin, eine Behandlung digital zu begleiten, Übungen bereitzustellen oder das Selbstmanagement eines Patienten zu unterstützen.
Zulassung und Datenschutz bestimmen die Qualität digitaler Anwendungen
Für die Zulassung einer DiGA müssen definierte Anforderungen erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem Funktionstauglichkeit, Sicherheit, Datenschutz und der sachgerechte Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten. Erst die Prüfung schafft eine Grundlage dafür, dass eine Anwendung in das vorgesehene Verfahren aufgenommen werden kann.
In bestimmten Fällen ist zunächst eine vorläufige Zulassung möglich. Der Anbieter muss dann weitere Nachweise vorlegen. Dazu kann der Beleg eines positiven Versorgungseffekts gehören. Ein solcher Effekt kann sich beispielsweise in einem medizinischen Nutzen oder einer relevanten Verbesserung der Versorgung zeigen.
Die Zulassung sagt trotzdem nicht aus, dass jede DiGA für jeden Menschen geeignet ist. Wenn Beschwerden zunehmen, sich eine Erkrankung verändert oder medizinische Entscheidungen anstehen, bleibt die persönliche Betreuung wichtig. Eine digitale Anwendung ergänzt die Behandlung, sie ersetzt nicht automatisch die Untersuchung in der Praxis.
Informationen und weitere Informationen vor der ersten Nutzung prüfen
Vor der ersten Nutzung solltest du dir die verfügbaren Informationen genau ansehen. Dazu gehören Angaben zum medizinischen Zweck, zur vorgesehenen Zielgruppe, zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten und zu möglichen Grenzen. Weitere Informationen sind hilfreich, wenn du wissen möchtest, wie lange die Anwendung vorgesehen ist oder ob bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Auch die elektronische Patientenakte gehört zum digitalen Gesundheitswesen, erfüllt aber eine andere Funktion. Sie dient dazu, medizinische Informationen strukturiert verfügbar zu machen. Die elektronische Gesundheitskarte hat wiederum andere Aufgaben und ist unter anderem mit dem Versicherungsnachweis verbunden.
Das eHealth-Gesetz war ein Baustein beim Aufbau digitaler Strukturen im Gesundheitswesen. Für die Erkennung eines passenden Angebots musst du diese gesetzlichen Entwicklungen jedoch nicht im Detail kennen. Als praktische Regel gilt: Zweck, Anbieter, Zielgruppe und Umgang mit Daten sollten vor der Nutzung nachvollziehbar sein. Weiterführende Informationen müssen offene Fragen klären können, statt nur allgemeine Werbeaussagen zu wiederholen.
Medizinische Apps können eine Behandlung gezielt begleiten
Medizinische Apps können bei sehr unterschiedlichen Beschwerden eingesetzt werden. Bei einer Depression oder bei Angststörungen können bestimmte Programme zum Beispiel strukturierte Übungen anbieten. Andere Anwendungen helfen dabei, Symptome festzuhalten oder Entwicklungen über einen längeren Zeitraum zu dokumentieren. Abhängig vom Einsatzgebiet kann dies zur Linderung von Beschwerden oder zu einer besseren Vorbereitung auf Behandlungstermine beitragen.
Patientinnen und Patienten können dadurch zusätzliche Informationen für Gespräche mit behandelnden Fachkräften sammeln. Auch für eine einzelne Patientin kann es hilfreich sein, Veränderungen systematisch festzuhalten, sofern die Daten medizinisch sinnvoll eingeordnet werden.
Digitale Pflegeanwendungen verfolgen teilweise einen anderen Zweck. Sie unterstützen stärker pflegerische Aufgaben und lassen sich deshalb nicht mit einer DiGA gleichsetzen. Auch Telemedizin ist abzugrenzen, weil hier der direkte Kontakt zwischen Patient und medizinischem Fachpersonal über digitale Kommunikationswege im Mittelpunkt steht.
pflege.cloud begleitet digitale Themen in Pflege und Gesundheitswesen
In Einrichtungen hängt der sinnvolle Einsatz digitaler Angebote auch von der vorhandenen Technik ab. Die Digitalisierung in der Pflege betrifft beispielsweise die Pflegedokumentation und die eingesetzte Pflegesoftware. Bei der Digitalisierung im Krankenhaus kommen weitere Schnittstellen, Endgeräte und Kommunikationssysteme hinzu.
pflege.cloud beschäftigt sich deshalb nicht nur mit einzelnen Anwendungen, sondern mit dem technischen Umfeld, in dem digitale Versorgung stattfindet. Eine IT-Beratung für Pflegeeinrichtungen kann helfen, Systeme aufeinander abzustimmen und Anforderungen an Datenschutz, Betrieb und Sicherheit früh zu berücksichtigen.
Technische Bausteine erfüllen sehr unterschiedliche Aufgaben
- Eine Cloud-Telefonanlage kann die interne und externe Kommunikation einer Einrichtung bündeln, wenn sie passend in die vorhandene IT eingebunden wird.
- Ein stabiles Patienten-WLAN kann Voraussetzung dafür sein, dass digitale Angebote zuverlässig genutzt werden können.
- dakota LE betrifft einen speziellen Bereich der sicheren Datenübertragung im Gesundheitswesen und hat damit eine andere Funktion als eine Gesundheitsapp.
- Schwesternrufanlagen dienen der schnellen Kontaktaufnahme und Sicherheit in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen und gehören ebenfalls zur digitalen Infrastruktur.
Solche Beispiele zeigen, weshalb technische Systeme und medizinische Anwendungen getrennt bewertet werden sollten. Nicht jede digitale Lösung hat einen therapeutischen Zweck, kann für funktionierende Versorgungsabläufe aber trotzdem wichtig sein.
Fazit: Digitale Gesundheitsanwendungen müssen zur persönlichen Situation passen
Digitale Gesundheitsanwendungen können eine sinnvolle Ergänzung sein, wenn medizinischer Zweck, Zulassung und persönliche Situation zusammenpassen. Eine DiGA bietet dabei einen klarer geregelten Rahmen als frei verfügbare Gesundheitsapps.
Vor einer Verschreibung oder Nutzung solltest du prüfen, welche Funktion das Angebot erfüllt und ob deine Krankenkasse einbezogen werden muss. Bei medizinischen Fragen bleiben Arzt oder Ärztin die richtigen Ansprechpartner. So wird aus einem digitalen Angebot eine Unterstützung, die zur tatsächlichen Versorgung passt.
Fragen und Antworten (FAQs) zu digitalen Gesundheitsanwendungen
Was versteht man unter digitalen Gesundheitsanwendungen?
Digitale Gesundheitsanwendungen sind Apps oder webbasierte Programme, die Menschen bei gesundheitlichen oder medizinischen Aufgaben unterstützen können. Der Begriff wird teilweise allgemein verwendet. Eine DiGA bezeichnet dagegen eine gesetzlich geregelte Gruppe digitaler Medizinprodukte, die bestimmte Anforderungen erfüllen und für definierte medizinische Zwecke eingesetzt werden.
Wie erhältst du eine DiGA?
Eine DiGA kann dir bei einer passenden Indikation ärztlich verordnet werden. Je nach Fall kannst du dich auch direkt an deine Krankenkasse wenden und einen geeigneten Nachweis über die Erkrankung einreichen. Nach erfolgreicher Verordnung oder Genehmigung erhältst du die notwendigen Angaben, um die Anwendung freizuschalten.
Welchen Zweck verfolgen DiGA?
DiGA sollen die medizinische Versorgung digital unterstützen. Je nach Anwendung können sie beispielsweise Übungen anbieten, die Dokumentation erleichtern, das Selbstmanagement fördern oder therapeutische Maßnahmen begleiten. Welche Aufgabe eine konkrete DiGA übernimmt, hängt von ihrer zugelassenen Indikation und ihrem medizinischen Konzept ab.
Welche Informationen findest du im DiGA-Verzeichnis?
Das DiGA-Verzeichnis enthält Angaben zu den aufgenommenen Anwendungen und ihren vorgesehenen Einsatzgebieten. Dort kannst du unter anderem nachvollziehen, für welche Indikation eine DiGA vorgesehen ist und welche grundlegenden Informationen zu Anbieter und Anwendung vorliegen. Damit bietet das Verzeichnis eine wichtige Orientierung vor Verordnung und Nutzung.
Welche DiGA stehen zur Verfügung?
DiGA gibt es für unterschiedliche medizinische Bereiche, etwa für bestimmte psychische Erkrankungen oder Beschwerden des Bewegungsapparats. Welche Anwendungen aktuell zur Verfügung stehen, kann sich verändern, weil neue Angebote aufgenommen oder bestehende Einträge angepasst werden. Für eine konkrete Auswahl solltest du deshalb den aktuellen Stand des DiGA-Verzeichnisses berücksichtigen.



